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Pressemitteilung

Thema Familienpolitik - Bericht zum Vortrag „Erziehungsgehalt“ vom 08.09.2021

Der Kreisverband Rosenheim der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) lädt ein zum Online-Vortrag „Familienarbeitsgehalt – emanzipativ oder rückständig ?“ mit der Diplom-Pädagogin und langjährigen Familientherapeutin Irmi Stähler.

Plakat Pflege- und Erziehungsgehalt

Ludwig Maier, ÖDP-Bundestagsdirektkandidat im Landkreis Rosenheim lud die Diplom Pädagogin und Familientherapeutin Irmi Staehler ein, um das familienfreundliche ÖDP-Konzept, das  „Erziehungsgehalt“ vorzustellen. Stähler betonte in ihrem Online-Vortrag, nur dieses „Erziehungsgehalt“ ermögliche eine echte Wahlfreiheit zwischen Selbstbetreuung und Fremdbetreuung von Kleinkindern.

Die Mehrheit der Eltern wolle ihr Kind selbst betreuen, sofern dies finanziell machbar sei. Das Erziehungsgehalt solle jungen Eltern die Familiengründung und die erste sensible Zeit mit dem Kind erleichtern und könne wahlweise für Fremdbetreuung oder Selbstbetreuung  eingesetzt werden. „Nur mit einem sicheren Einkommen mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes können Eltern stressfrei entscheiden, ob sie beruflich eine Zeitlang aussetzen und sich ganztags  ihrem Kind widmen wollen, oder ob sie gleichzeitig oder abwechselnd auf Teilzeit gehen und einen Teil des Erziehungsgehalts für eine stundenweise Fremdbetreuung ausgeben wollen, oder ob sie in Vollzeit berufstätig bleiben und das Erziehungsgehalt dann für eine qualitativ hochwertige Fremdbetreuung ausgeben wollen“ begründete Irmi Staehler das Konzept der ÖDP.

Durch die coronabedingten Maßnahmen sei öffentlich wahrgenommen worden, dass Familien systemrelevant sind. Die Gesellschaft habe in hohem Maße vom Zusammenhalt der Familien profitiert. 

Die Familientherapeutin betonte den Wert einer „sicheren Bindung“ zwischen Kind und  Eltern. Sie werde durch gemeinsam und stressfrei verbrachte Zeit insbesondere in den ersten Lebensjahren gefördert. 

Laut Grundgesetz Art. 6 stehen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ und „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Damit, so die Referentin, sollte verfassungsgemäß dem Erziehungsrecht und der Erziehungspflicht der Eltern der besondere Schutz des Staates zugute kommen.

Dies sei nun gerade nicht der Fall, da der Staat durch eine hohe Subventionierung von Krippenplätzen einseitig die Fremdbetreuung von Kindern fördere. Es werde damit regulierend auf Eltern eingewirkt, ihre Kinder bereits ab frühestem Alter in eine Krippe zu geben und ihre Arbeitskraft der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Das Erziehungsgehalt könne für Gerechtigkeit sorgen und eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine zeitweise steuer- und abgabenpflichtige Honorierung auch der häuslichen Kinderbetreuung gewährleisten. Dieses Erziehungsgehalt müsse die Existenzsicherung sicherstellen und andere Sozialleistungen überflüssig machen. Es ersetze Elterngeld, Betreuungsgeld und die staatliche Krippenfinanzierung. Es spare HartzIV, ALG II, Wohngeld und andere Transferleistungen des Staates und damit auch bürokratische Hürden der Beantragung. Auch der Wirtschaft komme es zugute durch Ankurbelung der Binnennachfrage. Und last but not least wirke es emanzipativ durch die Schaffung ökonomischer Unabhängigkeit für betreuende und allein erziehende Elternteile.

 

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