Kreisrat Josef Fortner führte in seiner Vorstellung an, daß die ÖDP sich seit 2005 mit ihrem Volksbegehren „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ sich mit dem Thema Strahlungsgrenzwerte, Gesundheits- und Umweltgefahren kritisch beschäftigt.
Herr Landrat Lederer sprach sich gegen den Antrag aus, da Anlagen nach Recht und Gesetz genehmigungsfähig geplant wären er dazu verpflichtet wäre. Auch von Kreisrat Georg Reinthaler (Grüne) wurde es in seinem Redebeitrag als Rechtsbruchaufforderung genehmigungsfähiger Anlagen bezeichnet. Daraufhin entgegnete Kreisrat Sebastian Hamberger, dass der Landrat sowie alle Kreisräte auch einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hätten und sich für die Gesundheit und Wohl der Landkreis Bürger einsetzen wollen. Diese Zwiespältigkeit ist für die ÖDP Kreisräte nicht nachvollziehbar. Anscheinend haben Gesetze, die durch Lobbyarbeit der Industrie entstanden sind, mehr Gewicht als der Artikel 2 des Grundgesetzes mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und das dürfte auch Gesundheit mit einbeziehen. Beim SARS Virus wird derzeit alles dafür getan die Gesundheit zu schützen, was bei Strahlungsgefährdung anscheinend (noch) nicht gilt, aber genauso für die ÖDP notwendig wäre.
Der Antrag wurde gegen 6 Ja Stimmen abgelehnt.