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Pressemitteilung

Die Volksbegehrens--Unterzeichner aus dem Landkreis Rosenheim haben sich jetzt auch im Landtag durchgesetzt.

ÖDP-Kreisvorsitzender Josef Fortner: Ein historischer Tag für den Arten- und Naturschutz

18,8 % haben wir in unserem Landkreis im kalten Februar überzeugt, sich für das Artenvielfalt-Volksbegehren einzutragen,  annähernd doppelt so viel wie notwendig. Am Mittwoch haben sich die Befürworter eines besseren Artenschutzes auch im Landtag durchgesetzt, der in abschließender Lesung das Volksbegehren angenommen hat und damit einen aufwendigen Volksentscheid erübrigt. Die von der ÖDP am Landesparteitag im Mai 2018 beschlossenen Texte als Ergänzung  zum Naturschutzgesetz hat nun ohne Abstriche Gesetzeskraft. „Es ist wirklich ein historischer Tag für den Arten- und Naturschutz in Bayern. Wir haben einen fachlich höchst wirksamen und juristisch unangreifbaren Gesetzentwurf vorgelegt, der sich nun endgültig voll und ganz durchgesetzt hat“, erklärte ÖDP-Kreisvorsitzender Josef Fortner erfreut. „Es wird eine Biotop-Vernetzung geben, geschützte Uferrandstreifen werden Pflicht, auf einem Teil der Grünlandfläche wird später gemäht, damit Insekten Nahrung finden. Wir können rundum zufrieden sein und werden jetzt natürlich darüber wachen, dass keine Hintertürchen aufgemacht werden“, so Fortner. Just an diesem historischen Datum traf sich der ÖDP-Kreisvorstand  zu einer Sitzung.

Wir Ökodemokraten sind uns  einig in dem Ziel, den Artenschutz zu einem der kommunalpolitischen Schwerpunktthemen zu machen und dabei auch den kommunalen Flächen hohe Bedeutung beizumessen. Insbesondere wollen wir auch den Einsatz der gesundheitsgefährdenden chemischen Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat, wo immer möglich, verhindern.

Ludwig Maier als Landkreiskoordinator dankte den Bündnispartnern, allen voran den Grünen, dem Landesbund für Vogelschutz, dem Bund Naturschutz, Imkern, Gartenbauvereine, allen weiteren unterstützenden Organisationen und vor allem den vielen  Unterzeichnern des Volksbegehrens für ihren immensen Einsatz.

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